Christoph Hoffmann informiert sich vor Ort bei den Katholischen Sozialstationen

Veröffentlicht am 11. Februar 2020


Auf Einladung von drei kirchlichen Sozialstationen aus seinem Wahlkreises Lörrach-Müllheim hat sich der Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann (FDP) in der Katholischen Sozialstation Lörrach-Inzlingen zu einem Gespräch mit den Geschäftsführern Jörg Schneider und Erich Schwär getroffen. Der Besuch hat Christoph Hoffmann einen direkten Einblick in die tägliche Arbeit und Herausforderungen sowie in aktuelle Debatten gegeben. Die drei ambulanten Pflegeeinrichtungen, Katholische Sozialstation Weil am Rhein, Katholische Sozialstation Lörrach-Inzlingen und Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen versorgen täglich über 500 Klienten im Einzugsbereich Dreiländereck mit über 100.000 Einwohnern. Sie erbringen in über 175.000 Hausbesuchen pro Jahr ihre Leistungen in der häuslichen Krankenpflege, Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung. Dabei agieren sie in einem Kooperationsverbund mit dem Caritasverband für den Landkreis Lörrach, von wo aus auch die Geschäftsführungen der drei Einrichtungen gestellt werden.

Mit dem Bundestagsabgeordneten wurden unter anderem die Stellung und das Image des Pflegeberufes in der Gesellschaft, die Bürokratielast und aktuelle gesundheitspolitische Maßnahmen besprochen. Besonders die zeitlich sehr aufwendige Genehmigungspraxis von Verordnungen für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege binde immer mehr Kapazitäten in den Einrichtungen, führt Jörg Schneider aus. Durch die im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes einzuführenden elektronischen Verordnungen könnten die zeitaufwendigen Genehmigungsprozesse zwischen Versichertem, Arzt, Krankenkasse und den Sozialstationen als leistungserbringenden Pflegediensten deutlich vereinfacht und beschleunigt werden, sind sich die Geschäftsführer sicher. Mit Tablets und Smartphones hat die Digitalisierung in den drei Sozialstationen bereits Einzug gehalten. Pflegetouren, Leistungen, Zeiten und die aufwendige Pflegedokumentation werden elektronisch erfasst und können so gegenüber den Kassen bei den Entgeltverhandlungen transparent gemacht werden. So sei der Schritt zu den elektronischen Verordnungen folglich nur konsequent. Gleichzeitig müsste die hemmende Drei-Tages-Frist, innerhalb der die Sozialstation für den Klienten die Verordnung beim Arzt besorgen, vom Klienten unterschreiben und dann der Kasse zur Genehmigung einreichen müsse, deutlich verlängert oder gar abgeschafft werden, fordert Erich Schwär.

Dies sieht Christoph Hoffmann ebenso und unterstützt die Forderung. Er plädiert dafür, mehr Kompetenz nach unten zu den Praktikern zu verlagern. Ihm sind viele politische Entscheidungen ebenfalls zu bürokratisch und wirken nur hemmend. Sinnlose Vorschriften wie diese Fristenregelung im Verordnungsmanagement sieht er nur als Schutzklausel, die abgeschafft gehörten. Das Gegenteil müsse der Fall sein. Die Entbürokratisierung und Digitalisierung müsse noch schneller voranschreiten, was aber den dringenden Ausbau der erforderlichen Netze und Infrastruktur erfordere. Gleichzeitig müssten aber auch die Prozesse vereinfacht und Kompetenzen im Gesundheitswesen delegiert werden. Hoffmann, der selbst aus einer Arztfamilie stammt, sieht gerade darin auch einen Weg gegen den Ärztemangel und Fachkräftemangel in der Pflege. Für ihn wäre es zielführend, Pflegedienste im Sinne des politischen Willens „ambulant vor stationär“ in ihrem Handlungsspielraum zu stärken und Hürden seitens der Kassen und Gesetzgeber abzubauen. Er sieht es ebenfalls kritisch, wenn Leistungen von einigen Krankenkassen erst mal abgelehnt werden, um Kosten zu sparen - und dies, obwohl die Kosten der Behandlungsleistungen der Pflegedienste noch gar nicht vollumfänglich refinanziert sind, wie Jörg Schneider erörtert. Gerade mal 2,5 % des Gesamtbudgets der Krankenkassen entfällt auf die häusliche Krankenpflege. Auch hier spricht sich Erich Schwär für Einzelverhandlungen mit den Krankenkassen aus, wie dies zwischenzeitlich für die Leistungen im Bereich der Pflege und Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung schon möglich ist. Gerade im Grenzbereich zur Schweiz ist es wichtig, dass wir die überdurchschnittlichen kirchlichen Tarifgehälter auch von den Krankenkassen refinanziert bekommen, bekräftigt Jörg Schneider. Die gewonnenen Ressourcen soll dann wieder durch mehr Zeit für die Pflegekräfte in die Pflege der Klienten gegeben werden, war unisono zu vernehmen.