Veröffentlicht am 14. Oktober 2024
Die Grundsteuerreform beschäftigt viele Bürger. Wir haben inzwischen diese da und alle rechnen mit dem bisherigen Hebesatz und sind erschrocken. Inzwischen sollten auch der Gemeinde die meisten neuen Grundsteuermessbeträge bekannt sein, so dass wir uns dazu Gedanken machen könnten. Wir bitten Sie uns folgende Daten zur Verfügung zu stellen: 1. Summe der bisherigen Messbeträge (getrennt nach Grundsteuer A und B, und getrennt für Grundstücke für die noch keine neuen Messbeträge vorlie - gen) 2. Summe der neuen Messbeträge (getrennt nach Grundsteuer A und B), pas- sen zu den obigen alten Werten. 3. Informationen zu Einsprüchen, schwierigen Bewertungen oder Gerichtsver- fahen Aus diesen Werten könnten wir einen neuen ertragsneutralen Hebesatz berechnen. Nun stellt sich aber die Frage, ob es dazu zu einzelnen Härten kommt. Da wir aber den neuen Hebesatz noch nicht kennen, können Sie uns diese Fälle nicht liefern. Deshalb die Bitte folgende Statistik zu erstellen, oder die dafür erforderlichen an- onymisierten Rohdaten zur Verfügung zu stellen: • Anzahl Grundstücke und Summe der Messbeträge gruppiert nach dem Quotienten (neuer Messbetrag/alter Messbetrag). Die Gruppen in Schritten von 0,1 oder • anonymisierte Liste der Grundstücke mit den alten und neuen Messbeträgen
Der Gemeinderat hat versprochen, dass wir die Umstellung für uns ertragsneutral machen. Daran wollen wir uns halten. Jetzt müssen wir uns Gedanken zu Härtefäl- len machen.
Es werden bereits mögliche Werte für den neuen Hebesatz vom Finanzministerium Baden-Württemberg veröffentlicht: https://fm.baden-wuerttemberg.de/ de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister Dort wird ein Bereich von 281 – 311 genannt. Es ist uns klar, dass die endgültigen Entscheidung über den Hebesatz beim Beschluss des Haushaltsplanes 2025 erfolgen wird. Wir wollen aber eine unglückliche Diskussion wie vor einem Jahr verhindern und der Verwaltung klar signalisieren, welche Hebesätze der Gemeinderat mittragen wird. Da alle Informationen vorliegen müssten, bitten wir Sie die Anfrage entsprechend unserer Geschäftsordnung bis zum 1,84. Oktober 2024 zu beantworten. Des weiteren beantragen wir eine Aussprache im Gemeinderat in der Novembersit- zung zum Thema Grundsteuer, bevorzugt am Anfang der öffentlichen Sitzung.